Herzlich Willkommen bei Andryk Rechtsanwälte

Musikrecht

Das Musikrecht umfasst die Vertragsbeziehungen entweder zweier Personen untereinander oder vieler verschiedener Interessengruppen. Zu unseren Mandaten zählen Komponisten, Textdichter, Musiker (Interpreten, Dirigenten) im E- und U-Bereich, Bearbeiter, Musikverleger, Musikproduzenten, Tonträgerfirmen, Manager, Konzert- und Tourneeveranstalter, Musikschulen, Musiklehrer, Internet- Unternehmer,

Wir entwerfen, verhandeln oder überprüfen Verträge wie z.B.:

  • Arbeitsvertrag
  • Auflösungsvertrag (zur einvernehmlichen Beendigung von Vertragsverhältnissen)
  • Auswertungsvertrag
  • Bandübernahmevertrag (zwischen Produzent und Tonträgerunternehmen)
  • Buchprüfung
  • Editionen
  • Endorsementvertrag
  • Engagementvertrag
  • Filmmusikvertrag
  • GbR-Vertrag zwischen Musikern
  • Gründung von Gesellschaften
  • Interviewvertrag
  • Künstlervertrag (zwischen ausübenden Künstlern und Tonträgerunternehmen)
  • Managementvertrag
  • Markenlizenzvertrag
  • Miturhebervereinbarung
  • Musikverlagsvertrag
  • Produzentenvertrag
  • Synchronisationsvertrag
  • Vertrag über Auftragskomposition
  • Vertriebsvertrag
  • Werbevertrag
  • Sonstige Verträge im Musikbusiness

Verträge sind selten ausgewogen. Derjenige, der den Vertragstext vorlegt, hat regelmäßig seinen eigenen Vorteil im Sinn. So fällt ein Künstlervertrag aus der Sicht des ausübenden Künstlers völlig anders aus als der Vertrag der Plattenfirma.

Warum benötigen Sie einen Anwalt in Musikrecht?

  • Sie möchten sich in ein Orchester einklagen, bei dem Sie aufgrund von Vertretungsverträgen befristet beschäftigt sind (Entfristungsklage).
  • Sie wollen aus einem Arbeits-, Tonträger- oder Verlagsvertrag heraus!
  • Sie wollen einen Musikverlag oder eine Plattenfirma gründen.
  • Ein Bandmitglied will die Band verlassen.
  • Jemand macht Ihnen ihren Künstlernamen streitig.
  • Sie wollen Ihren Namen als Marke schützen lassen.
  • Ihr Vertragspartner zahlt nicht und Sie wollen die Forderung durchsetzen.
  • Ihre Lizenzabrechnung wird nicht erteilt oder kommt Ihnen unrichtig vor.
  • Sie möchten statt der vereinbarten eine wirklich angemessene Beteiligung.
  • Sie möchten eine Buchprüfung bei Ihrem Vertragspartner vornehmen (lassen).
  • Man hat Ihren Song oder Text „geklaut“ (Plagiatsfälle).
  • Sie können sich mit Ihren Mitmusikern nicht über die Anteile an der Verwertung eines Songs einigen.
  • Sie möchten der GEMA oder der GVL beitreten.
  • Sie sind alleiniger Autor, ein anderer hat sich bei der GEMA aber als Mitautor eintragen lassen.
  • Sie sind Veranstalter und haben Ärger mit der GEMA (oder möchten ihn vermeiden).
  • Sie haben Probleme mit der Künstlersozialkasse.
  • Sie haben das Gefühl, Ihr Anwalt oder Steuerberater hat nicht in erster Linie Ihre Interessen wahrgenommen (Regressfälle).
  • Sie haben bemerkt, dass sich Ihr Vertragspartner zu Ihren Lasten hat „schmieren“ lassen („Kick-Backs“).
  • Ihr Partner hat Sie verlassen und verlangt nun Unterhalt oder Zugewinnausgleich.
  • Sie wollen einen Musikverlag kaufen oder verkaufen.
  • Sie sind Eltern und haben eine Abmahnung z. B. vom Anwaltsbüro Rasch aus Hamburg erhalten (Filesharing-Fälle)

Wir sind der Partner an Ihrer Seite und unterstützen Sie dabei, diese Situation erfolgreich zu meistern.

Honoranfragen

Um Ihnen ein seriöses Angebot („Kostenvoranschlag“) zu unterbreiten, ist es erst einmal wichtig alle relevanten Fakten zu kennen. Auf Basis dieser Grundlage können wir Ihnen entweder ein Pauschalbetrag oder ein individuelles Angebot unterbreiten. Denn jeder Fall ist unterschiedlich und nicht mit einem anderen Fall 1:1 vergleichbar.